IPR

Das Internationale Privatrecht (abgekürzt: IPR) umfasst internationale Verträge, europäische Verordnungen und Notariatsrecht. Das IPR befasst sich bei internationalen Fällen mit der Frage, welches Recht welchen Landes anzuwenden ist, und wie ein eventuelles Gerichtsurteilt anerkannt und Vollstreckt wird. Das IPR ist zu prüfen und findet fast immer Anwachse, wenn Sie grenzüberschreitend geschäftlich tätig sind.