Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts können Sie für unterschiedliche Sachverhalte unsere Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. So betreuen wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in der Verhandlungsphase eines Kauf/Verkaufsverfahrens, wir erstellen kaufmännische Verkaufsverträge (nicht nur für Immobilien, sondern auch für sogenannte Immobilien-Körperschaften) und wir beraten Sie dabei zu besonderen Bestimmungen wie Servituten, Kettenbedingungen, Finanzierungen und Sicherheitsrechte. Das Bündeln von juristischem, steuerlichen und Finanzwissen in unserer Kanzlei ist dabei sehr hilfreich. Für Steuerfälle wie beispielsweise Umsatzsteuer und Kapitalverkehrssteuer, Reinvestitionsrückstellungs-Aspekte usw. brauchen Sie demnach nicht zu einer anderen Kanzlei oder zu einem anderen Berater zu wechseln.

Darüber hinaus treten wir für Sie in Streitfällen unter anderem bezüglich der (Non)Konformität, Irrtum, Prüfungs- und Mitteilungspflicht sowie Haftung von Makler und Notar auf.

Im Bereich der Miete und Vermietung von Immobilien beraten wir sowohl Mieter, als auch Vermieter. Wir erstellen Mietverträge sowohl für Wohn-, Gewerbe- und Mischräume und beraten und prozessieren in Fällen unter anderem in Bezug auf Kündigung, Auflösung und Räumung, Mietpreisanpassung, Untervermietung, Stellvertretung und Mängel an der Mietsache.