Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt infolge der Änderungen der Gesetz- und Regelgebung und infolge eines sich verändernden Wirtschaftsklimas vielfältigen Entwicklungen. Wir verfolgen diese Entwicklungen ganz genau. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dabei überblicken wir den Tätigkeitsbereich in voller Breite. Wir beraten und prozessieren vielfach, dort wo es nötig is auf dem Bereich von Arbeitsverträge, Lohnforderungen Beziehungs- und Wettbewerbsbedingungen oder Entlassungsangelegenheiten. Darüber hinaus beraten wir in Bezug auf Krankheitsbetreuung, die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ihre ausländischen Arbeitnehmer und bezüglich der Sorgepflicht des Arbeitgebers und der in diesem Zusammenhang zu ergreifenden Maßnahmen. Wir beraten ebenfalls im Falle einer Fusion, Betriebsübernahme oder Betriebseinstellung hinsichtlich aller diesbezüglichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen.